Hinweise bei Verstößen gegen Unionsrecht (EU-Whistleblower-Richtlinie)
Die Dethlefsen & Balk GmbH hat großes Interesse daran, Rechtsverstöße im
Unternehmen aufzudecken und zu beheben. Nicht nur Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter eines Unternehmens, sondern auch sonstige Personen, die in einer
beruflichen Beziehung mit dem Unternehmen stehen, sind oftmals die ersten, die
mögliche Verstöße wahrnehmen. Sie können mit Hinweisen dazu beitragen, dass
diese untersucht und unterbunden werden können. Bei der Aufklärung und
Prävention von Verstößen sowie bei der Förderung rechtskonformen und ethischen
Verhaltens der Dethlefsen & Balk GmbH spielen Hinweisgeber daher eine
wichtige Rolle.
Um unsere gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und
Ihnen die vertrauliche Meldung von möglichen Verstößen gegen geltendes Recht zu
ermöglichen, haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet und die Kanzlei
Scheja & Partner Rechtsanwälte mbB mit dem Betrieb dieser Meldestelle
betraut. Sie können über die Meldestelle, auch vollständig anonym, Meldungen
über Verstöße abgeben. Ihre Meldungen werden unter Wahrung der Vertraulichkeit
Ihrer Identität von ausgewählten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
bearbeitet.
Wenn Sie eine Meldung abgeben, verlassen Sie die Website der
Dethlefsen & Balk GmbH und werden zur Meldestelle weitergeleitet, die
außerhalb der Unternehmensinfrastruktur betrieben wird.
Weitergehende
Informationen zur internen Meldestelle und zur Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten erhalten Sie auf der Website des
Meldekanals.
Meldung von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstößen (auch innerhalb der Lieferkette)
Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gem. § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Worum geht es?
Die Dethlefsen & Balk GmbH setzt sich für faire
Lieferketten ein. Zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und für die
Einhaltung von Umweltstandards, im eigenen Geschäftsbereich und innerhalb der
Lieferkette, werden alle Sorgfaltspflichten gemäß
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umgesetzt. Ein Kernelement dieser Pflichten
ist ein angemessenes Beschwerdeverfahren und die Einrichtung
einer Meldestelle, um Anzeichen einer Gefährdung von Menschen
und Umwelt wahrzunehmen und mögliche Folgen abzuwenden.
Welche Beschwerden können gemeldet werden?
Das Beschwerdeverfahren steht offen für Meldungen über drohende oder bereits
eingetretene Verletzungen internationaler Menschenrechte oder Meldungen die das
Nichteinhalten von Umweltstandards betreffen, die aus dem Zusammenhang des
wirtschaftlichen Handelns der Dethlefsen & Balk GmbH, im
eigenen Geschäftsbereich oder innerhalb der Lieferkette hervorgehen. Es kann
sich also um konkrete Hinweise oder Verdachtsfälle
handeln.
Anwendungsbeispiele:
Menschenrechtsverstöße
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit und Sklaverei
- Diskriminierung und Ungleichbehandlung
- Missachtung der Koalitionsfreiheit
- Vorenthalten eines angemessenen Lohns
- Gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen
- Widerrechtliche Zwangsräumungen oder der widerrechtliche Entzug von
Land
- Widerrechtliche Nutzung von privaten oder öffentlichen
Sicherheitskräften
Umweltrechtverstöße
- Verwendung von Quecksilber (gemäß Minamata-Übereinkommen)
- Einsatz von persistenten organischen Schadstoffen (gemäß Stockholmer
Übereinkommen)
- Nicht umweltgerechte Lagerung, Handhabung, Ein- und Ausfuhr gefährlicher
Abfälle (gemäß Basler Übereinkommen)
- Verunreinigung von Trinkwasser
Wer kann Beschwerden einreichen?
Das Meldesystem ist öffentlich und steht allen internen und externen Personen
im In- und Ausland zur Verfügung.
Wie kann die Beschwerde übermittelt werden?
Die Abgabe von Beschwerden ist online jederzeit möglich, in Textform oder als
Sprachnachricht über folgenden Link:
Anonymität und Vertraulichkeit
Unter dem oben genannten Link können Beschwerden grundsätzlich anonym
abgegeben werden. Bei anonymer Abgabe einer Beschwerde werden keine Daten
erfasst, die Rückschlüsse auf die Identität der meldenden Person ermöglichen.
Macht die Person bei Abgabe einer Beschwerde selbst Angaben, die Rückschlüsse
auf ihre Identität ermöglichen, werden die Angaben vertraulich behandelt. Nur
der jeweils zuständige Sachbearbeiter und die für die Zuteilung der Meldung
zuständige Person können eine Beschwerde einsehen.
Schutz von Personen, die eine Beschwerde einreichen
Wir wirken darauf hin, dass Personen, die uns über (mögliche) Gefahren
informieren als Folge ihrer Meldung keine Benachteiligung oder Bestrafung
erfahren müssen. Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Beschwerden werden nicht
toleriert. Sofern die meldende Person in unserem Unternehmen beschäftigt ist,
ist dafür gesorgt, dass keine Repressalien entstehen.
Ist die meldende
Person beispielsweise bei einem Zulieferer beschäftigt, wirken wir in
Zusammenarbeit mit dem Zulieferer darauf hin, dass die Person ein vergleichbares
Schutzniveau genießt. Um sicherzustellen, dass die meldende Person keinen
Benachteiligungen, Bestrafungen oder ähnlichen Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt
ist, bemühen wir uns um fortlaufenden Kontakt mit der meldenden Person, auch
über den Abschluss des Verfahrens hinaus.
Zuständigkeit für das Beschwerdeverfahren
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden sind ausschließlich
speziell geschulte Mitarbeitende zuständig, die unparteiisch handeln, zur
Verschwiegenheit verpflichtet sind und keinen Weisungen im Rahmen des
Beschwerdeverfahrens unterliegen.
Ansprechpartner
Beschwerdemanagement: Jessica Waltereit
Wie läuft der
Bearbeitungsprozess ab?
- Schriftliche Bestätigung über den Eingang der Meldung, innerhalb von 2
Wochen.
- Prüfung des Sachverhaltes.
- Klärung des Sachverhaltes.
- Erarbeitung eines Lösungsvorschlages mit der meldenden Person.
- Die vereinbarten Präventions- oder Abhilfemaßnahmen werden umgesetzt und
nachverfolgt.
- Überprüfung, Abschluss und Dokumentation des Verfahrens.
- Ergebnisevaluierung mit der meldenden Person.
Die Dauer des Verfahrens hängt stark vom jeweiligen Sachverhalt ab und kann
sich von wenigen Tagen und Wochen bis hin zu einigen Monaten erstrecken.
Grundsätzlich bemühen wir uns, das Verfahren möglichst effizient zu einer
zufriedenstellenden Lösung zu führen. Zudem informieren wir die meldende Person
regelmäßig über den Fortschritt des Verfahrens.