Datenschutzhinweise für unsere Mitarbeiter
Um mehr Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch
Unternehmen zu schaffen, hat der europäische Gesetzgeber eine neue
Informationspflicht eingeführt. Schon bei der Datenerhebung sollen Sie als
Mitarbeiter erfahren, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert und für
welche Zwecke diese verarbeitet werden. Die nachfolgenden Informationen erhalten
Sie aufgrund von Art. 13 DS-GVO.
Datenschutzinformationen
1.
Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DS-GVO
1.1
Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten
Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DS-GVO für die Verarbeitung
personenbezogener Daten ist:
Dethlefsen & Balk Import-Export
GmbH
Hermann-Wüsthof-Ring 16
21035 Hamburg
Geschäftsführer: Jens
Meier, Marcus Clausen
office@db-hh.de
Die betriebliche
Datenschutzbeauftragte von Dethlefsen & Balk GmbH ist unter der o.g.
Anschrift, zu Hd. Frau Birgitt Conseil, beziehungsweise unter b.conseil@db-hh.de,
erreichbar.
1.2 Zwecke, Rechtsgrundlagen und Bereitstellung
Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zu folgenden
Zwecken verarbeitet:
• Bewerbermanagement, Dokumentation des
Bewerbungsprozesses, Begründung von Beschäftigtenverhältnissen, Beweissicherung
für den Fall einer
arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung
• Personalverwaltung, Führung von Personalakten, Vertragsmanagement,
Durchführung und Beendigung von Beschäftigtenverhältnissen,
Auszahlung
von Gehältern, Zeitmanagement, Anwesenheitskontrolle,
Dokumentation von erforderlichen Beschäftigtenqualifikationen, Organisation
von
Weiterbildungsmaßnahmen
•
Ausübung der Fürsorgepflicht nach Beendigung des Beschäftigtenverhältnisses
Die Zulässigkeit dieser Verarbeitung richtet sich nach § 26 Abs. 1
BDSG (neu), wonach Ihre personenbezogenen Daten für Zwecke des
Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden dürfen, wenn dies für die
Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres
Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.
Die Zulässigkeit dieser
Verarbeitung richtet sich ferner nach § 26 Abs. 3 BDSG (neu), wonach die
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9
Abs. 1 DS-GVO für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses zulässig ist, wenn sie
zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem
Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes
erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass Ihr schutzwürdiges
Interesse am Ausschluss der Verarbeitung überwiegt.
Die Zulässigkeit der
Verarbeitung richtet sich in manchen Fällen ferner nach Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO,
wonach die Verarbeitung zulässig ist, wenn sie zur Wahrung unserer berechtigten
Interessen oder der Interessen eines Dritten erforderlich ist und sofern nicht
die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person
überwiegen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern. Unser berechtigtes
Interesse besteht in der Optimierung von Arbeitsabläufen, der Digitalisierung
von Dokumenten, der Umsetzung einer elektronischen Datenverarbeitung, dem
Controlling, der besseren Planung von Arbeitskapazitäten, der besseren und
effizienteren Leistung und der Optimierung der stattfindenden Arbeitsabläufe
insgesamt.
Die Zulässigkeit der Verarbeitung kann sich in Einzelfällen nach
Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO richten, wonach die Verarbeitung zulässig ist, wenn Sie
Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen
Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben haben.
Sie sind in
Bezug auf die zur Abwicklung des Beschäftigtenverhältnisses erforderlichen Daten
zur Bereitstellung verpflichtet. Ohne diese Daten können wir das
Beschäftigtenverhältnis nicht begründen und durchführen. Die Nichtbereitstellung
hat zur Folge, dass kein Beschäftigungsverhältnis begründet und durchgeführt
werden kann und wird. Dies bezieht sich auf Verarbeitungen, die auf Grundlage
von § 26 Abs. 1 und 3 BDSG (neu) erfolgen.
Sie haben in Bezug auf die
Begründung und Durchführung Ihres Beschäftigtenverhältnisses eine Obliegenheit,
die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns zu ermöglichen. Im Falle der
Nichtbereitstellung drohen Ihnen arbeitsrechtliche und sonstige Nachteile. Dies
bezieht sich auf Verarbeitungen, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO
erfolgen.
In Bezug auf die Verarbeitung bestimmter Daten haben Sie keine
Verpflichtung zur Bereitstellung. Es kann Ihnen jedoch im Falle der
Nichtbereitstellung ein Nachteil entstehen, weil Sie freiwillige und vom
Beschäftigtenverhältnis unabhängige Leistungen von uns nicht in Anspruch nehmen
können. Dies bezieht sich auf Verarbeitungen, die auf Grundlage einer
Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO erfolgen.
1.3.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen
Daten werden im Rahmen Ihres Beschäftigtenverhältnisses an folgende Empfänger
weitergegeben:
• Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher
Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden,
Aufsichtsbehörden,
Krankenkassen, Agentur für
Arbeit, Integrationsamt, Gesundheitsamt)
• Abteilungen und interne Stellen,
die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z.B.
Personalverwaltung, IT- Abteilung)
• Auftragsverarbeiter im Sinne von Art.
28 DS-GVO
• Vertragspartner (z.B. Banken)
Wir beabsichtigen nicht,
Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland außerhalb der EU oder des EWR zu
übermitteln.
2. Informationen nach Art. 13 Abs. 2
DS-GVO
2.1 Dauer der Speicherung
Die erstmalige Speicherung Ihrer Daten erfolgt mit Eingang der
Bewerbung. Die Dauer richtet sich in erster Linie nach den gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten sowie nach unserem berechtigten Interesse an einer
weiteren Aufbewahrung. Ihre Daten werden grundsätzlich wie folgt aufbewahrt:
• Bewerbungsunterlagen werden nach Eingang max. sechs Monate aufbewahrt,
es sei denn, der Bewerber hat eine Einwilligung für die längere
Aufbewahrung
erteilt
• Arbeitsrechtliche Unterlagen werden ab
Ablauf des Jahres der Beendigung des Beschäftigtenverhältnisses 3 Jahre
aufbewahrt (für Schadensersatz- oder
Zeugnisansprüche
des
Arbeitnehmers, da für diese
die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB gilt)
•
Sozialversicherungsrechtliche Unterlagen werden 5 Jahre aufbewahrt
(Nachweispflicht gemäß § 165 Abs. 4 SGB VII)
• Steuerrechtlich
relevante Unterlagen werden 6 Jahre aufbewahrt (Aufbewahrungspflicht
gemäß § 147 AO, § 41 EStG)
• Lohnunterlagen werden 6 Jahre
aufbewahrt (Aufbewahrungspflicht gemäß § 41 EStG)
• Buchungsbelege werden 10
Jahre aufbewahrt (Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO)
• Unterlagen für die
Altersversorgung über Pensionskassen werden 30 Jahre aufbewahrt
(dreißigjährige Verjährungsfrist gemäß § 18a BetrAVG)
Eine längere
Aufbewahrung kann sich im Einzelfall ergeben, wenn wir hieran ein berechtigtes
Interesse haben und Ihre schutzwürdigen Interessen nicht entgegenstehen.
Liegt uns eine freiwillige Einwilligung für eine längere Speicherung
bzw. Aufbewahrung vor, werden wir die Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.
2.2 Betroffenenrechte
Ihnen stehen folgende
Rechte zu: Sie haben ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art.
16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18
DS-GVO) sowie auf Datenübertragung (Art. 20 DS-GVO). Wir bemühen uns, Anfragen
zügig zu bearbeiten.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO verarbeitet werden, haben Sie ein Widerspruchsrecht,
soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben
oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet (Art. 21 DSGVO). Bei einem
Widerspruch gegen Direktwerbung werden wir Ihnen keine werblichen Nachrichten
mehr zukommen lassen.
2.3 Widerruflichkeit der
Einwilligung
Eine etwa erteilte Einwilligung zur Verarbeitung
personenbezogener Daten kann jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der
Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bis zum Widerruf bleibt unberührt.
2.4 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Ihnen steht ein Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei
der zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Hamburg).