Verkaufsbedingungen

Soweit von Ihnen Ware aus unserem Katalog oder auf der Grundlage unseres Kataloges bestellt wird, gelten neben den Allgemeinen Verkaufsbedingungen die nachstehenden Bestellbedingungen. Sämtliche früher erschienenen Preislisten, Kataloge und Verkaufsbedingungen verlieren mit Erscheinen dieses Kataloges ihre Gültigkeit.

 

1.       D & B liefert

        innerhalb Deutschlands ab einem Mindestbestellwert von EUR 200,00 Netto-Warenwert; bei Bestellung unter EUR 200,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00

        innerhalb Deutschlands „frei Haus“ ab EUR 250,00 Netto-Warenwert

        Exporte ab einem Mindestbestellwert von EUR 500,00 Warenwert

        Exporte mit der Lieferbedingung „frei deutsche Grenze“ / „fob Hamburg“

 

Für die Ermittlung des Mindestbestellwertes sind Artikel aus den „Besonderen Angeboten“ (z.B. auslaufende Artikel) ausgeschlossen.

2.       Sämtliche Angaben in diesem Katalog sind freibleibend.

3.       Auf eventuell auftretende Farbunterschiede zwischen Abbildung und Artikel wird hingewiesen.

4.       Die im Zubehörteil genannten Maße und Gewichte sind Circa-Angaben. Sie sind nicht verbindlich.

5.       Die Mindestabnahmemenge Tee und Kaffee beträgt jeweils 1 Kilogramm pro Sorte.  

6.       Die Tee- und Kaffeepreise verstehen sich per Kilogramm, wenn nicht anders genannt, ab Lager Hamburg, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.       Die Preise für Zubehör und Confiserie gelten für jeweils ein Stück, wenn nicht anders
genannt, ab Lager Hamburg, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.       Mengenrabatte werden auf Anfrage und nur nach Vereinbarung eingeräumt.

9.       Bei im Kundenauftrag gefertigten Teetüten kann es zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% kommen. Sie sind vom Käufer entsprechend abzunehmen.

10.      Bei Erstbestellung erfolgt Lieferung ausschließlich gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse.

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich/Allgemeines

1.       Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungenen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

2.       Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.  

3.       Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

4.       Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, § 354 a HGB bleibt unberührt.

 

§ 2 Angebot/Vertragsschluss

1.       Unsere Angebote sind freibleibend, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben.

2.       Aufträge des Käufers sind verbindlich. Wir können diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang entweder schriftlich oder durch Ausführung des Auftrags annehmen.

3.       An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Katalogen sowie allen sonstigen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor.  

    § 3 Preise/Zahlungsbedingungen

    1.       Unsere Preise verstehen sich ab Lager Hamburg. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer, in der am Tage der Rechnungsstellung jeweils gesetzlich geltenden Höhe. FOB-Preise schließen nicht die Hafen- und Zollgebühren ein.

    2.       Der Rechnungsbetrag ist nach Lieferung sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

    3.      Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer oder von entsprechenden Sicherheiten abhängig machen.

    4.       Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen anerkannter, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.

    § 4 Eigentumsvorbehalt

    1.       Die von uns gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Käufers hat dieser uns die Vorbehaltsware auf unser Verlangen unverzüglich herauszugeben. In dem Rücknahmeverlangen sowie in der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich Verwertungskosten – anzurechnen.

    2.       Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, er tritt uns jedoch bereits hiermit alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Haben an der weiter veräußerten Vorbehaltsware neben uns auch andere Vorbehaltslieferanten Miteigentum, tritt der Käufer seine Forderungen aus Weiterveräußerungen nur in dem Verhältnis an uns ab, indem der Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer unserer Lieferung zu dem der Ware der übrigen Vorbehaltslieferanten steht. Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, er nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass uns der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    3.       Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sicherenden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

      § 5 Lieferzeit

      1.       Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich. Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferzeit in einem angemessenen Umfang; dies gilt nicht, wenn wir das Nichtvorliegen der Voraussetzungen zu vertreten haben.

      2.       Die Lieferzeit verlängert sich bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei uns oder einem unserer (Unter-) Lieferanten eintretender unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Umstände, etwa Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Störung der Verkehrswege, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten etc., um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Lieferverzögerungen aufgrund der vorgenannten Umstände haben wir dem Käufer umgehend mitzuteilen. Sofern die Lieferverzögerung aus den vorgenannten Gründen länger als einen Monat andauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit aus den vorgenannten Umständen oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

      3.       Wir sind zu Teillieferungen und Lieferungen vor der von uns genannten Lieferzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

        § 6 Mängelhaftung

        1.       Mängel sowie Falschlieferungen oder Mindermengen hat der Käufer uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Rügen, die gegenüber Handelsvertretern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine formgerechten Rügen dar.  

        2.       Verarbeitet der Käufer die von uns gelieferte Ware nach Entdeckung eines Mangels weiter, sind alle Ansprüche des Käufers wegen der Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen.

        3.       Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer angemessen Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so ist der Käufer – vorbehaltlich der Regelungen unter § 7 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen – berechtigt, die ansonsten gesetzlich vorgesehenen Mängelrechte geltend zu machen.  

          § 7 Haftung

          1.       Für Schäden des Käufers haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, diese beruhen auf der Verletzung einer Hauptleistungspflicht. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Insbesondere haften wir in diesem Falle nicht für entgangenen Gewinn des Käufers und vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

          2.       Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 1. gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt worden sind oder wenn Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit im Sinne von § 443 BGB gegen uns geltend gemacht werden oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

          3.       Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zu Gunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Falle einer direkten Inanspruchnahme durch den Käufer.

            § 8 Datenschutz

            Wir sind berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer von diesem erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen und diese an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiter zu geben.

              § 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

              1.       Erfüllungsort unserer Lieferverpflichtung ist Hamburg, auch wenn wir auf Wunsch des
              Käufers die Versendung der Ware übernehmen.

              2.       Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm abgeschlossenen Kaufverträgen ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

              3.       Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regeln sich auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

               

               

               

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