Verkaufsbedingungen
Soweit von Ihnen Ware aus unserem Katalog oder
auf der Grundlage unseres Kataloges bestellt wird, gelten neben den Allgemeinen Verkaufsbedingungen die nachstehenden
Bestellbedingungen. Sämtliche früher erschienenen Preislisten, Kataloge und Verkaufsbedingungen verlieren mit
Erscheinen dieses Kataloges ihre Gültigkeit.
1. D
& B liefert
– innerhalb Deutschlands ab einem
Mindestbestellwert von EUR 200,00 Netto-Warenwert; bei Bestellung unter EUR
200,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00
– innerhalb Deutschlands „frei Haus“ ab
EUR 250,00 Netto-Warenwert
– Exporte ab einem Mindestbestellwert von
EUR 500,00 Warenwert
– Exporte mit der Lieferbedingung „frei
deutsche Grenze“ / „fob Hamburg“
Für die Ermittlung des Mindestbestellwertes
sind Artikel aus den „Besonderen Angeboten“ (z.B. auslaufende Artikel) ausgeschlossen.
2. Sämtliche
Angaben in diesem Katalog sind freibleibend.
3. Auf eventuell auftretende Farbunterschiede
zwischen Abbildung und Artikel wird hingewiesen.
4. Die im Zubehörteil genannten Maße und Gewichte
sind Circa-Angaben. Sie sind nicht verbindlich.
5. Die
Mindestabnahmemenge Tee und Kaffee beträgt jeweils 1 Kilogramm pro Sorte.
6. Die
Tee- und Kaffeepreise verstehen sich per Kilogramm, wenn nicht anders genannt, ab
Lager Hamburg, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Die
Preise für Zubehör und Confiserie gelten für jeweils ein Stück, wenn nicht
anders
genannt, ab Lager Hamburg, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Mengenrabatte
werden auf Anfrage und nur nach Vereinbarung eingeräumt.
9. Bei
im Kundenauftrag gefertigten Teetüten kann es zu Mehr- oder Minderlieferungen
von bis zu 10 % kommen. Sie sind vom Käufer entsprechend abzunehmen.
10. Bei
Erstbestellung erfolgt Lieferung ausschließlich gegen Nachnahme bzw.
Vorauskasse.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich/Allgemeines
1. Unsere
allgemeinen Verkaufsbedingungenen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder
von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos
ausführen.
2. Alle
Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
4. Die
Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, § 354 a HGB
bleibt unberührt.
§ 2 Angebot/Vertragsschluss
1. Unsere
Angebote sind freibleibend, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich erklärt haben.
2. Aufträge
des Käufers sind verbindlich. Wir können diese innerhalb von zwei Wochen nach
Zugang entweder schriftlich oder durch Ausführung des Auftrags annehmen.
3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Katalogen
sowie allen sonstigen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber-
sowie sonstigen Schutzrechte vor.
§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen
sich ab Lager Hamburg. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer, in der am Tage der Rechnungsstellung jeweils
gesetzlich geltenden Höhe. FOB-Preise schließen nicht die Hafen- und
Zollgebühren ein.
2. Der Rechnungsbetrag ist nach Lieferung sofort
zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die
Folgen des Zahlungsverzugs.
3. Werden
uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem
kaufmännischem Ermessen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen,
können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den
Käufer oder von entsprechenden Sicherheiten abhängig machen.
4. Der
Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen
anerkannter, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder
Ansprüche.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte
Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des
Käufers hat dieser uns die Vorbehaltsware auf unser Verlangen unverzüglich
herauszugeben. In dem Rücknahmeverlangen sowie in der Rücknahme der Vorbehaltsware
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu
deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des
Käufers – abzüglich Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, er tritt uns jedoch
bereits hiermit alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich
Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder
Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder
nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Haben an der weiter veräußerten
Vorbehaltsware neben uns auch andere Vorbehaltslieferanten Miteigentum, tritt der
Käufer seine Forderungen aus Weiterveräußerungen nur in dem Verhältnis an uns
ab, indem der Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer unserer Lieferung
zu dem der Ware der übrigen Vorbehaltslieferanten steht. Die Abtretung erfolgt
zur Sicherung sämtlicher unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Zur Einziehung dieser Forderungen
bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns
jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, er nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass uns der Käufer die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Käufers freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sicherenden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt; die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 5 Lieferzeit
1. Sofern
nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts
anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich. Die
Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Sind diese
Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferzeit in einem
angemessenen Umfang; dies gilt nicht, wenn wir das Nichtvorliegen der
Voraussetzungen zu vertreten haben.
2. Die
Lieferzeit verlängert sich bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder
sonstiger bei uns oder einem unserer (Unter-) Lieferanten eintretender unvorhersehbarer,
von uns nicht zu vertretender Umstände, etwa Betriebsstörungen, Streiks,
Aussperrungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Störung
der Verkehrswege, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten etc.,
um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit.
Lieferverzögerungen aufgrund der vorgenannten Umstände haben wir dem Käufer
umgehend mitzuteilen. Sofern die Lieferverzögerung aus den vorgenannten Gründen
länger als einen Monat andauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung unmöglich
oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert
sich die Lieferzeit aus den vorgenannten Umständen oder werden wir von der
Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten.
3. Wir sind zu
Teillieferungen und Lieferungen vor der von uns genannten Lieferzeit
berechtigt, soweit dies für den Käufer
zumutbar ist.
§ 6 Mängelhaftung
1. Mängel sowie Falschlieferungen oder
Mindermengen hat der Käufer uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen
ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Rügen, die gegenüber Handelsvertretern oder
Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine
formgerechten Rügen dar.
2. Verarbeitet
der Käufer die von uns gelieferte Ware nach Entdeckung eines Mangels weiter,
sind alle Ansprüche des Käufers wegen der Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen.
3. Ist
die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Zur Mängelbeseitigung
hat uns der Käufer angemessen Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies
verweigert, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Schlägt die
Mängelbeseitigung fehl, so ist der Käufer – vorbehaltlich der Regelungen unter
§ 7 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen – berechtigt, die ansonsten
gesetzlich vorgesehenen Mängelrechte geltend zu machen.
§ 7 Haftung
1. Für
Schäden des Käufers haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es
sei denn, diese beruhen auf der Verletzung einer Hauptleistungspflicht. Bei
leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf den typischen, bei Vertragsschluss
vorhersehbaren Schaden. Insbesondere haften wir in diesem Falle nicht für
entgangenen Gewinn des Käufers und vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Verschulden unserer gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2. Die
Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 1. gelten nicht, soweit unsere Haftung
aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, wenn das
Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt worden sind oder wenn Schadensersatzansprüche
wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit im Sinne von § 443 BGB
gegen uns geltend gemacht werden oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
3. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zu Gunsten
unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Falle einer direkten
Inanspruchnahme durch den Käufer.
§ 8 Datenschutz
Wir
sind berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer von
diesem erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu
erheben, zu verarbeiten und zu nutzen und diese an beauftragte Dienstleister im
Rahmen der Auftragsbearbeitung weiter zu geben.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort
unserer Lieferverpflichtung ist Hamburg, auch wenn wir auf Wunsch des
Käufers die Versendung der Ware übernehmen.
2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen uns
und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm abgeschlossenen
Kaufverträgen ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an
seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
3. Die
Beziehung zwischen den Vertragsparteien regeln sich auch bei
grenzüberschreitenden Lieferungen ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.