Verkaufsbedingungen
Soweit von Ihnen Ware auf Grundlage unseres Kataloges bestellt wird, gelten neben den Allgemeinen Verkaufsbedingungen nachstehende Bestellbedingungen. Sämtliche früher erschienen Preislisten, Kataloge und Verkaufsbedingungen verlieren mit Erscheinen dieses Kataloges ihre Gültigkeit.
- D&B liefert
- innerhalb Deutschlands, ab einem Mindestbestellwert von EUR 200,00 Netto-Warenwert. Bei Bestellung unter EUR 200,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00
- innerhalb Deutschlands "frei Haus" ab EUR 250,00 Netto-Warenwert
- Exporte ab einem Mindestbestellwert von EUR 500,00 Warenwert
- Exporte mit der Lieferbedingung "frei deutsche Grenze" / "fob Hamburg"
Für die Ermittlung des Mindestbestellwertes sind Artikel aus den "Besonderen Angeboten" ausgeschlossen.
- Sämtliche Angaben in diesem Katalog sind freibleibend.
- Auf eventuell auftretende Farbunterschiede zwischen Foto und Artikel wird hingewiesen.
- Die im Zubehörteil genannten Maße und Gewichte sind Circa-Angaben. Sie sind nicht verbindlich.
- Die Tee- und Kaffeepreise verstehen sich per Kilogramm, wenn nicht anders genannt. Die Preise sind verzollt, ab Lager Hamburg, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Preise für Zubehör und Confiserie gelten für jeweils ein Stück, wenn nicht anders genannt, ab Lager Hamburg, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei im Kundenauftrag gefertigten Teetüten kann es zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen. Sie sind vom Käufer entsprechend zu übernehmen.
- Bei Erstbestellung erfolgt Lieferung ausschließlich gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines
- Die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden (nachstehend Käufer genannt). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen i. S. des § 310 Abs. 1 BGB.
- Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, § 354 a HGB bleibt unberührt.
§ 2 Angebote, Urheberrecht
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Katalogen sowie allen sonstigen Unterlagen behalten wir uns ausdrücklich unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Dies gilt unabhängig davon, ob diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht.
§ 3 Mindestbestellwert / Bearbeitungsgebühr / Mindestabnahmemenge
- D&B liefert
- innerhalb Deutschlands, ab einem Mindestbestellwert von EUR 200,00 Netto-Warenwert. Bei Bestellung unter EUR 200,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00
- Exporte ab einem Mindestbestellwert von EUR 500,00 Warenwert
Für die Ermittlung des Mindest-Bestellwertes sind Artikel aus den "Besonderen Angeboten" (z. B. auslaufende Artikel) ausgeschlossen.
- Die Mindestabnahmemenge Tee beträgt 1 Kilogramm (kg) pro Sorte. Die Mindestabnahmemenge Kaffee beträgt 1 Kilogramm pro Sorte.
- Mengenrabatte werden auf Anfrage und nur nach Vereinbarung eingeräumt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich ab Lager Hamburg. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer, in der am Tage der Rechnungsstellung jeweils gesetzlich geltenden Höhe. FOB-Preise schließen nicht die Hafen- und Zollgebühren ein.
- Rechnungen sind nach Lieferung sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat spätestens binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang zu erfolgen, soweit im Vertrag nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Überschreitet der Käufer diese Zahlungsfrist, tritt mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung Verzug auch ohne vorherige Mahnung ein. Mahn- und Inkassospesen, mit Ausnahme der Kosten der Erstmahnung sowie alle eventuell anfallenden weiteren Spesen nach Verzugseintritt gehen zu Lasten des Käufers.
- Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen anerkannter, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung aus laufenden Kontokorrent, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt) und der Forderung, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden.
- Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden, zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Kaufvertrages absehbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen vom Käufer durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird, oder er seinen vertraglichen Pflichten aus sonstigen Gründen nicht nachkommt.
- Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen, Kosten o. ä.) insgesamt um 15 % sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 6 Lieferung und Leistungszeit / Selbstbelieferungsvorbehalt / Höhere Gewalt
- Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Käufers. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Käufer keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und der Zahlungsanspruch gefährdet ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Käufer die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.
- Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages deckungsgleiche Bestellung aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir dem Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferung informieren. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtwidrigkeit im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes von uns zu vertreten ist, obliegt dem Käufer.
- In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, sind wir für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.
- Lässt sich die vereinbarte Lieferfrist infolge von durch uns nicht beherrschbarer Umstände für uns oder einen Zulieferer nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Käufer umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
§ 7 Sachmängel
- Sachmängel der Ware hat der Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel die vom Käufer auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Rügen, die gegenüber Handelsvertretern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine formgerechten Rügen dar. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Die Gewährleistungsansprüche des Käufers richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Haftung
- Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§ 311 Abs. 2, § 311 a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.
- Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, in typischer Weise eingetretenen Schaden begrenzt soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist ("Kardinalpflichten"). wir haften jedoch nur soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
§ 9 Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels EDV gem. § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort unserer Lieferverpflichtung ist Hamburg, auch wenn wir auf Wunsch des Käufers die Versendung der Ware übernehmen.
- Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm abgeschlossenen Kaufverträgen ist Hamburg. Wir sind jedoch bereichtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
- Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regeln sich auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.