Natürliche Aromen

Zur Herstellung von natürlichen Aromen dürfen nur physikalische oder mikrobiologische Verfahren angewendet werden. Unter diesen Verfahrensarten versteht man z.B. Auspressen, Destillieren, Erwärmen, Filtrieren, Mahlen, Mischen, Vergären oder. Zerkleinern. Die Komponenten für diese Herstellung entstammen ausschließlich pflanzlichem oder tierischem Material, das nachweislich unbedenklich vom Menschen verzehrt werden kann.

 

Ein Beispiel: Früchte werden gepresst. Der Fruchtsaft wird eingedickt. Um möglichen Schimmelpilzbefall vorzubeugen und zur besseren Dosierung und Haltbarkeit wird ein Trägerstoff (Alkohol oder Prophylenglykol = eine Art Alkohol) zugefügt.

 

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