Natürliche Aromen
Zur Herstellung von natürlichen Aromen dürfen nur physikalische oder mikrobiologische Verfahren angewendet werden. Unter diesen Verfahrensarten versteht man z.B. Auspressen, Destillieren, Erwärmen, Filtrieren, Mahlen, Mischen, Vergären oder. Zerkleinern. Die Komponenten für diese Herstellung entstammen ausschließlich
pflanzlichem oder tierischem Material, das nachweislich unbedenklich
vom Menschen verzehrt werden kann.

Ein Beispiel: Früchte werden gepresst. Der Fruchtsaft wird
eingedickt. Um möglichen Schimmelpilzbefall vorzubeugen und zur
besseren Dosierung und Haltbarkeit wird ein Trägerstoff (Alkohol oder
Prophylenglykol = eine Art Alkohol) zugefügt.